Datenschutz

Datenschutz ist uns wichtig!

Und das nicht nur, weil wir dazu verpflichtet sind, sondern weil wir respektieren, dass jeder Mensch das Recht hat, über seine eigenen Daten selbst zu bestimmen.

Deshalb richten wir uns nach dem Kirchlichen Datenschutz-Gesetz (KDG), welches auf der europäischen Datenschutz-Grundverordnung beruht, der zugehörigen Durchführungsverordnung und allgemein nach den Datenschutzordnungen für das Erzbistum Hamburg.

Auch wenn es einige Mühe macht, sind wir verpflichtet, von allen Personen eine ausdrückliche schriftliche Einwilligungserklärung einzuholen, von denen wir ein identifizierbares Foto oder deren Namen und/oder Kontaktdaten wir in einer unserer Medien veröffentlichen wollen.
Ein nur mündlich erklärtes Einverständnis ist dafür NICHT ausreichend!

Um diese schriftliche Zustimmung auch später dokumentieren zu können sind wir außerdem verpflichtet, diese Einwilligungen zu archivieren.

Sie finden die zu nutzenden Formulare unten auf dieser Seite.
Bitte geben Sie diese ausgefüllt und unterzeichnet im ORIGNAL an das Pfarrbüro.

Wir vertrauen auf Ihr Verständnis und danken Ihnen für die Mühe!

Die Richtlinie zum Datenschutz in der Pfarrei Franz von Assisi finden Sie HIER (Pfarrei-Datenschutzkonzept). Diese gilt für alle in/für unserer Pfarrei tätigen Personen, sowohl Ehrenamtliche als auch Hauptamtliche.

Datenschutzgrundsätze für die Tätigkeit in der Pfarrei Franz von Assisi finden Sie HIER. Diese gelten für alle in/für unserer Pfarrei tätigen Personen, sowohl Ehrenamtliche als auch Hauptamtliche.

Die Datenschutzhinweise nach § 15 KDG für z.B. die Erhebung von Anmelde- und Teilnehmerdaten für Freizeiten und Veranstaltungen finden Sie HIER.


Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Namen und Kontaktdaten von ehrenamtlich in der Pfarrei tätigen Personen im Pfarrbrief FRANZ und auf der Pfarrei-Homepage katholisch-in-kiel.de

BITTE BEACHTEN Sie, dass Sie in diesem Formular alle Kontaktdaten wie Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse KONKRET und vollständig eintragen müssen. Nur dann dürfen wir diese (und nur diese angegebenen) veröffentlichen!
Es reicht dafür nicht aus, auf z.B. “die in der Gemeinde bekannten Daten” zu verweisen!